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Die Anmeldung ist leider nicht mehr möglich, da bereits alle Plätze belegt sind.
Bild Phantasialand

Anmeldung zur S-Club Tour

Am 25. August 2025 zum Phantasialand

Liebe Eltern,

auf dieser Internetseite können Sie Ihr/e Kind/er zur S-Club Tour zum Phantasialand am 25. August 2025 anmelden. Veranstalter der Tour ist die Sparkasse Hellweg-Lippe. Wenn Sie mehrere Geschwisterkinder anmelden möchten, füllen Sie bitte für jedes Kind eine separate Anmeldung aus. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Ihre eigenen Kinder und keine Freunde/Freundinnen mit anmelden können! Anmeldungen müssen immer von einem Elternteil ausgefüllt werden. Nachdem Sie die Anmeldung ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit unserer Bankverbindung.

Die Teilnehmer gestalten ihren Aufenthalt im Phantasialand selbstständig. Sollten Sie Ihr Kind alleine, also ohne Geschwister oder Freunde anmelden, kann es sich gerne bei den Betreuern im Bus melden und mit ihnen den Park erkunden.

Los geht es morgens um ca. 7:00 Uhr, zurück sind wir gegen 21:00 Uhr (je nach Abfahrtsort). Die genauen Zeiten erfahren Sie kurz vor der Tour im August.

Bitte lesen Sie die folgenden Reisebedingungen aufmerksam durch, bevor Sie die Anmeldung ausfüllen.

Allgemeine Reisebedingungen S-Club Touren

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1 Mit der Anmeldung bietet der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers der Sparkasse Hellweg-Lippe (nachstehend auch Veranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die verbindliche Anmeldung kann nur online mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen.

1.3 Der Vertrag kommt erst mit der Zahlung des vollständigen Reisepreises und der Bestätigung per E-Mail des Veranstalters an den Teilnehmer bzw. seinen gesetzlichen Vertreter zustande.

1.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme nach verschiedenen Anmeldekriterien im eigenen Ermessen zu beurteilen. Die Anzahl der Teilnehmer kann jederzeit kurzfristig angepasst werden.


2. Zahlung des Reisepreises
2.1 Die Höhe des Reisepreises wird bei der Ausschreibung und im Anmeldeprozess ausgewiesen. Enthalten sind die Busfahrt und der Eintritt in den Freizeitpark. Sollten weitere Bestandteile, z.B. ein Mittagessen, enthalten sein, wird in der Ausschreibung explizit darauf hingewiesen.

2.2 Der in der Ausschreibung genannte Reisepreis für S-Club Mitglieder gilt explizit für Teilnehmer, die ein Girokonto bei der Sparkasse Hellweg-Lippe bzw. Geseke besitzen. Die bei der Anmeldung erfassten Daten werden von der Sparkasse Hellweg-Lippe grundsätzlich überprüft. Bei falschen Angaben bzw. nicht korrekt bezahltem Reisepreis, erfolgt eine Kontaktaufnahme.


3. Rücktritt des Teilnehmers vor der Reise
3.1 Der Rücktritt von der S-Club Tour ist grundsätzlich möglich, es erfolgt aber keine Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises durch den Veranstalter.

3.2 Der Veranstalter empfiehlt, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.


4. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
4.1 Bei Nichterreichen einer wirtschaftlich sinnvollen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter bis 14 Tage vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den gezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

4.2 Der Veranstalter kann den Reisevertrag mit dem Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters bzw. der von ihm eingesetzten Betreuer nachhaltig stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu.

4.3 Schadensersatzansprüche der Sparkasse Hellweg-Lippe im Übrigen bleiben unberührt.

4.4 Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum (inkl. Alkohol), mutwillige Sachbeschädigung) kann der Veranstalter auch einen sofortigen Ausschluss von der Tour aussprechen. Entstehende Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die vom Veranstalter eingesetzten Betreuer sind in diesen Fällen bevollmächtigt, den Veranstalter zu vertreten und Teilnehmer von der Tour auszuschließen.

4.5 Im Falle einer Kündigung während der Tour ist der gesetzliche Vertreter in der Pflicht, den Teilnehmer umgehend und auf eigene Kosten abzuholen. Der gesetzliche Vertreter wird telefonisch von den Betreuern auf die Kündigung hingewiesen und stimmt die Abholung ab.


5. Abbruch der Tour
Bei Nichtstattfinden oder Abbruch der Tour aus Gründen der höheren Gewalt, Epidemien, bei unvorhersehbaren Natur- oder Umweltkatastrophen, durch behördliche Anordnung oder Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, oder aus besonderen Gründen, die eine weitere Durchführung für die Beteiligten unzumutbar macht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.


6. Schäden und Verluste
Für Schäden oder bei Verlust von Gepäck, Brillen, Schmuck, Prothesen und Zahnimplantaten sowie Elektro- und Telekommunikationsgeräten oder sonstigen Gegenständen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verpassen des Busses oder alleiniger An-/Abreise erfolgt der Transport auf eigene Kosten des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Teilnehmers verursacht worden sind.


7. Gesundheitsvorschriften
7.1 Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen und es wird vom gesetzlichen Vertreter ausdrücklich zugesichert, dass der Teilnehmer im Zeitpunkt des Reiseantritts keine ansteckenden Krankheiten hat und gesundheitlich in der Lage ist, an der Tour teilzunehmen.

7.2 Nicht von der Krankenkasse oder Dritter Seite getragener Aufwendungsersatz im Fall ärztlicher Behandlung und aller durch Verletzungen oder Krankheiten hervorgerufener Kosten des Teilnehmers und damit verbundener Leistungen (Betreuung, Transportkosten, Medikamentenkosten, Eigenbeteiligungen usw.…) werden von dem gesetzlichen Vertreter ersetzt. Dauerhafte Medikationen für den Teilnehmer sind im Anmeldeprozess vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Verstöße hiergegen können den Ausschluss von der Tour nach sich ziehen.

7.3 Die Betreuer der Tour sind ausdrücklich ermächtigt, eine notwendige ärztliche oder medizinische Behandlung vornehmen zu lassen, notwendige Krankentransporte zu veranlassen und notwendige Heil- und Hilfsmittel zu beschaffen.

7.4 Hiermit wird von dem gesetzlichen Vertreter bestätigt, dass für den Teilnehmer ein Krankenversicherungsschutz besteht. Anderenfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.


8. Hinweis für den gesetzlichen Vertreter (Anerkennung)
8.1 Der gesetzliche Vertreter ist mit dem Ausfüllen der Anmeldung und Anerkennung der Reisebedingungen damit einverstanden, dass das sich der Teilnehmer zeitweise ohne unmittelbare Anwesenheit eines Betreuers im Freizeitpark aufhält und die darin befindlichen Fahrgeschäfte auf eigene Gefahr nutzt.

8.2 Gleichzeitig gelten mit der Anmeldung diese Bedingungen und werden anerkannt.

8.3 Bei ernsthaften Erkrankungen oder Verletzungen des Teilnehmers kann dies den Ausschluss von der Tour auf unsere Kosten nach sich ziehen. Gleiches gilt insbesondere bei grobem schuldhaftem Verhalten oder Verstößen gegen diese Reisebedingungen. Uns ist bewusst, dass im Fall der von den Betreuern angeordneten notwendigen Rückführung des Teilnehmers von uns selbst auf eigene Kosten und unverzüglich organisiert werden muss. Evtl. entstehenden Aufwendungen der Rückführung gehen zu unseren Lasten. Gleiches gilt auch bei Abholung des Teilnehmers auf eigenen Wunsch; eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht.

Bitte wählen Sie den gewünschten Abfahrtsort aus.

Hinweis: Sollten Sie am Ender der Anmeldung den Hinweis erhalten, dass der gewünschte Bus bereits ausgebucht ist, können Sie diese Startseite erneut aufrufen und die Anmeldung für einen anderen Abfahrtsort ausfüllen. In diesem Fall müssen die Daten noch einmal erfasst werden.